Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit

Aufgrund der zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften (seit dem 01.01.2017) sind wir verpflichtet in unseren Einrichtungen einen Beauftragten (E-Mail Kontakt) für die Medizinproduktsicherheit zu benennen!